Minijob-Grenze steigt ab 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

04/12/2025

Zum 1. Januar 2026 wird die gesetzliche Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Grund dafür ist die gesetzliche Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn. Durch die nächste Mindestlohnerhöhung steigt damit auch der maximal zulässige monatliche Verdienst im Minijob.


Hintergrund: Dynamische Minijob-Grenze seit 2022

Seit Oktober 2022 richtet sich die Minijob-Grenze nicht mehr nach einem festen Betrag, sondern wird anhand folgender Formel bestimmt:

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 10 Stunden pro Woche × 13 Wochen ÷ 3 Monate

Damit soll sichergestellt werden, dass Minijobber weiterhin etwa 10 Wochenstunden arbeiten können, ohne die Obergrenze zu überschreiten.

Gesetzlicher Mindestlohn 2025, 2026 und 2027

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt:

  • ab 1. Januar 2025: 12,82 € pro Stunde

  • ab 1. Januar 2026: 13,90 € pro Stunde

  • ab 1. Januar 2027: 14,60 € pro Stunde

Diese Werte sind durch Verordnung der Bundesregierung auf Grundlage des Vorschlags der Mindestlohnkommission beschlossen.

Neue Minijob-Grenze ab 1. Januar 2026

Auf Basis des Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde ergibt sich folgende rechnerische Grenze:

13,90 € × 10 Std./Woche × 13 Wochen ÷ 3 Monate = ca. 602,33 €

Die offiziell kommunizierte Minijob-Grenze wird dabei auf 603 € pro Monat festgelegt.

Damit gelten voraussichtlich folgende Werte:

  • Bis 31.12.2025: 538 € monatliche Verdienstgrenze

  • Ab 01.01.2026: 603 € monatliche Verdienstgrenze

Für 2027 wird – passend zum Mindestlohn von 14,60 € – eine weitere Anhebung der Minijob-Grenze auf 633 € erwartet bzw. bereits in Fachinformationen genannt.

Auswirkungen der neuen Grenze

  • Der zulässige monatliche Verdienst im Minijob steigt.
  • Die Grenze bezieht sich weiterhin auf alle Minijobs zusammen pro Person.
  • Für die jährliche Betrachtung bleiben die bekannten Regeln zu gelegentlichen Überschreitungen bestehen (z. B. in einzelnen Monaten über der Grenze, wenn es im Jahresdurchschnitt passt).
  • Die Regelungen zu Meldungen, Pauschalabgaben und Sozialversicherung für Minijobs bleiben von der reinen Grenzanpassung unberührt.


Fazit

Die Anpassung der Minijob-Grenze folgt der gesetzlichen Mindestlohnerhöhung und betrifft sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte. Durch die dynamische Berechnung ändern sich Verdienstgrenzen regelmäßig, wodurch Unternehmen ihre Stundenmodelle und Vertragsgestaltungen im Blick behalten sollten.

Für unsere bestehenden Mandanten übernehmen wir die automatische Aktualisierung der Mindestlöhne und Minijob-Grenzen in der Abrechnung. Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung oder der laufenden Lohnabrechnung wünschen, können sich jederzeit unverbindlich und kostenlos bei uns melden.


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