Minijob oder Midijob? Einfach erklärt
Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter in sogenannten Minijobs oder Midijobs – vor allem in Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten oder Saisonarbeit. Doch was genau steckt dahinter, welche Regeln gelten, und worauf müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten?
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede, Rechte und Pflichten.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen bis zu 556 Euro beträgt (Stand 2025). Diese Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, das heißt:
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Es werden keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung vom Arbeitnehmer gezahlt (außer freiwillige Rentenversicherung).
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Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung und pauschale Steuern.
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Der Minijob ist in der Regel steuerfrei für den Arbeitnehmer.
Wichtig für Arbeitgeber: Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Pauschalabgaben liegen bei etwa 30% vom Brutto (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Umlagen, Pauschalsteuer).
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob bezeichnet eine Beschäftigung mit einem Bruttolohn zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro im Monat (Übergangsbereich, Stand 2025). Seit 2023 wurde die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro erhöht.
Für Midijobs gilt die sogenannte Gleitzonenregelung:
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Die Sozialversicherungsbeiträge steigen progressiv von den sehr niedrigen Minijob-Sätzen bis zum vollen Beitrag bei 2.000 Euro.
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Arbeitnehmer zahlen also weniger Sozialabgaben als bei einer normalen Vollzeitbeschäftigung, Arbeitgeber zahlen die regulären Beiträge.
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Steuerlich gelten Midijobs wie normale Beschäftigungsverhältnisse.
Für Arbeitgeber: Midijobs müssen bei der Krankenkasse angemeldet werden. Die Abrechnung erfordert die Berücksichtigung der Gleitzonenregelung, das heißt die Beiträge werden anteilig berechnet.
Wichtig für Arbeitnehmer
- Minijob: Du bist sozialversicherungsfrei, kannst aber freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen, um Rentenansprüche aufzubauen.
- Midijob: Du hast vollen Sozialversicherungsschutz, zahlst aber reduzierte Beiträge, die mit steigendem Einkommen ansteigen.
- Steuern: Minijobs sind in der Regel pauschal versteuert. Midijobs unterliegen der regulären Lohnsteuer.
Wichtig für Arbeitgeber
- Minijob: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht, Pauschalabgaben werden abgeführt. Arbeitsrechtliche Vorschriften gelten trotzdem voll.
- Midijob: Anmeldung bei der Krankenkasse, Abrechnung der Gleitzonenbeiträge ist erforderlich.
- Beide: Mindestlohn gilt für Minijob und Midijob gleichermaßen. Arbeitszeiten, Urlaub und andere arbeitsrechtliche Regeln gelten für beide Beschäftigungsarten.
Fazit
Minijobs und Midijobs bieten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern flexible Beschäftigungsmöglichkeiten mit verschiedenen Vorteilen:
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Für Arbeitnehmer: Sozialversicherungsersparnis und einfache Einstiegsmöglichkeiten.
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Für Arbeitgeber: Planbare Kosten und flexible Personalgestaltung.
Allerdings müssen die jeweiligen Regeln genau beachtet und korrekt umgesetzt werden, um Nachteile oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
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