Soll- oder Ist-Versteuerung? Das sollten Sie wissen

02/06/2025

Bei der Umsatzsteuer haben Unternehmer in Deutschland grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wann sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen: nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) oder nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung).


Sollversteuerung

Die Umsatzsteuer wird bereits mit Rechnungsstellung bzw. Leistungserbringung fällig – unabhängig davon, ob der Kunde bereits gezahlt hat.

Beispiel:
Sie schreiben im März eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt aber erst im Mai. → Die Umsatzsteuer muss trotzdem im März ans Finanzamt abgeführt werden.

Istversteuerung

Hier wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn das Geld tatsächlich eingeht. Diese Regelung schützt vor Liquiditätsengpässen, da Sie keine Umsatzsteuer für unbezahlte Rechnungen vorfinanzieren müssen.

Beispiel:
Sie stellen im März eine Rechnung, erhalten das Geld aber erst im Mai. → Die Umsatzsteuer muss erst im Mai abgeführt werden.

Wer darf die Istversteuerung anwenden?

Die Istversteuerung muss beantragt werden (§ 20 UStG). Sie steht folgenden Gruppen offen:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 600.000 Euro
  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Steuerberater, Designer, Texter etc.)
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Unternehmer, die von der Buchführungspflicht befreit sind

Die Genehmigung wird in der Regel auf Antrag beim zuständigen Finanzamt erteilt. Wichtig: Die Entscheidung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz).

Für wen eignet sich welche Methode?

Sollversteuerung

ist der Regelfall, insbesondere bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen mit höherem Umsatz.

Istversteuerung ist besonders sinnvoll für:

  • Selbstständige mit vielen Privatkunden
  • Unternehmen mit langen Zahlungszielen
  • Betriebe mit knapper Liquidität

Die Wahl wirkt sich direkt auf die Cashflow-Planung aus – und sollte daher gut überlegt oder mit einem steuerlichen Berater abgestimmt werden.


Fazit

Die Entscheidung zwischen Soll- und Ist-Versteuerung betrifft den Zeitpunkt, wann die Umsatzsteuer abgeführt werden muss – und damit unmittelbar die Liquidität Ihres Unternehmens.

Während die Sollversteuerung den Regelfall darstellt, kann die Istversteuerung für kleinere Unternehmen und Selbstständige erhebliche Vorteile bringen. Wer Wert auf Planungssicherheit und einfache Liquiditätssteuerung legt, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – und die Option gezielt nutzen.


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